Zertifizierter Verwalter nach §26a WEG, §8 ZertVerwV

Service

Der IVD – Immobilienverband Deutschland e.V.

Da der Begriff „Immobilienmakler“ kein geschützter Begriff und auch kein Ausbildungsberuf an sich ist, kann prinzipiell jeder, der möchte den Beruf des Immobilienmaklers ergreifen. Einzige Voraussetzung ist der Erwerb der nach §34c der Gewerbeordnung (GewO) erteilten Erlaubnis diesen Beruf auszuüben. Dennoch gibt es ein Gütesiegel in der Immobilienbranche, mit dessen Hilfe Verbraucher seriöse und vertrauenswürdige Immobilienmakler erkennen können:

  • die Mitgliedschaft im Immobilienverband Deutschland (IVD).

Immobilienmakler, die diese Gütesiegel tragen, bekennen sich zur Einhaltung von Qualitätskriterien und zu einem Berufsethos. Sie sind fachlich stets auf dem aktuellsten Stand, da der IVD regelmäßig Fortbildungen anbietet. Als seriöses und vertrauenswürdiges Immobilienunternehmen ist die Hausverwaltung und Immobilien Kiehn & Schweig GmbH Mitglied im IVD und darf dieses besondere Gütesiegel auch ausweisen. Weitere Informationen zum IVD finden Sie auf der offiziellen Internetseite www.ivd-bundesverband.net.

Wie finden Sie den richtigen Immobilienmakler?

Der Begriff „Immobilienmakler“ ist kein geschützter Begriff und auch kein Ausbildungsberuf an sich. Jeder der möchte, kann den Beruf des Immobilienmaklers ergreifen – einzige Voraussetzung ist der Erwerb der nach §34c der Gewerbeordnung (GewO) erteilten Erlaubnis diesen Beruf auszuüben. Nichts desto trotz gibt es eine in der Fachliteratur nachzulesende „Checkliste“, mit deren Hilfe man seriöse Immobilienmakler erkennen kann (www.immobilienmakler-beruf.de). Auch das Team von Hausverwaltung und Immobilien Kiehn & Schweig orientiert sich an dieser Liste:

Qualitätsmerkmal: Fachkompetenz

  • fundiertes Wissen über den regionalen Immobilienmarkt, dem örtlichen Mietspiegel und Immobilienpreisen
  • der Wert der Immobilie kann gut eingeschätz werden, es besteht fundiertes Wissen über den Grundstücksmarkt
  • Fachkenntnisse in Form einer Ausbildung können nachgewiesen werden
  • der Makler hat langjährige Erfahrung und kann auf Referenzen verweisen
  • der Makler ist Mitglied in einem Fachverband, z.B. dem IVD

Qualitätsmerkmal: Beratungsleistung

  • der Makler nimmt sich Zeit für die Beratung und berücksichtigt die Wünsche des Kunden
  • dem Kunden wird ausreichend Bedenkzeit eingeräumt
  • der Makler akzeptiert das Hinzuziehen von Gutachtern etc.
  • der Makler klärt auch über evtl. Risiken auf
  • der Makler berät den Kunden über realistische Immobilienpreise und realistische Dauer eines Immobilienverkaufs

Qualitätsmerkmal: Sicherheit

  • der Makler verfügt über eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung, die im Falle einer Falschberatung für die Schäden aufkommt

Qualitätsmerkmal: persönliche Kompetenz

  • der Makler wirkt seriös und beim Kunden stimmt das „Bauchgefühl“
  • die Geschäftsräume des Maklers machen einen vertrauensvollen Eindruck
  • das Maklerbüro ist sowohl im Telefonbuch als auch im Internet vertreten (mit eigener Präsenz)

Wie sieht der Auftrag mit dem Immobilienmakler aus?

Ein Makler darf erst bei Immobilienverkäufen oder Wohnraumvermittlungen tätig werden, wenn er von einem Immobilienanbieter (Verkäufer oder Vermieter) dazu beauftragt worden ist. Ein solcher Auftrag bedarf der Schriftform. Grundsätzlich gibt es zwei unterschiedliche Arten der Auftragserteilung:

Der Alleinauftrag

Ein Alleinauftrag beauftragt für die Dauer der Beauftragung einen einzigen Makler – kein weiterer Makler wird mit der Vermittlung der Immobilie beauftragt werden. Innerhalb des Alleinauftrages lässt sich sogar noch definieren, ob der Verkäufer sich selbst das Recht vorbehalten möchte, die Immobilie anzubieten und zu verkaufen, oder ob das alleinige Recht beim Immobilienmakler liegt (qualifizierter Alleinauftrag). Vorteil: der Verkäufer kann sicher gehen, dass der Immobilienmakler seine ganze Kraft daran setzen wird, die Immobilie zu verkaufen – hängt doch schließlich seine Provision davon ab. Der Immobilienmakler ist vertraglich dazu verpflichtet aktiv zu werden und seine ganze Kraft in die Vermittlung der Immobilie zu stecken. Nachteil: der Verkauf darf nur durch den beauftragten Immobilienmakler statt finden – auch wenn kein solventer Käufer vorhanden ist. Beim qualifizierten Alleinauftrag darf noch nicht einmal der Verkäufer selbst das Objekt verkaufen.

Der Allgemeinauftrag

Diese Form der Makler-Beauftragung ist für den Verkäufer die lockerste Variante: er beauftragt einen Immobilienmakler, behält sich das Recht vor noch weitere Makler beauftragen zu dürfen und lässt auch noch die Option zu, das Objekt selbst zu verkaufen. Der Makler kann sich aber in einem solchen Fall die Aufwendungen für Inserate und Exposés erstatten lassen. Vorteil: der Allgemeinauftrag bedeutet die für den Verkäufer flexibelste Vertragsform. Er muss sich nicht an einen einzigen Makler binden. Nachteil: das Engagement des Immobilienmaklers bei einem Allgemeinauftrag wird in der Regel nicht so stark sein wie bei einem Alleinauftrag – immerhin läuft er der Gefahr für seine Anstrengungen nicht bezahlt zu werden und lediglich mit einer Aufwandsentschädigung leben zu müssen. Der beauftragte Makler ist – im Gegensatz zum Alleinauftrag – nicht dazu verpflichtet, tätig zu werden. Der Immobilienverkauf wird sich unnötigt in die Länge ziehen. Unabhängig von Alleinauftrag oder Allgemeinauftrag muss im Falle eines Verkaufs durch den Verkäufer selbst dieser sämtliche vertragliche Modalitäten in Eigenregie regeln. Kein erfahrener und fachkundiger Experte wird den beschlossenen Verkauf vertraglich zu Ende führen. Da das Team von Hausverwaltung und Immobilien Kiehn & Schweig stets bestrebt ist, Immobilienverkäufe zügig abzuschließen und bestmögliche Kundenzufriedenheit zu erzielen, bieten wir unseren Kunden die Beauftragung durch einen Alleinauftrag an.

Was ist der Marktwert Ihrer Immobilie?

Um den genauen Marktwert einer Immobilie zu bewerten sind eine Reihe an Branchen- und Marktkenntnissen sowie betriebswirtschaftlichen Kenntnissen erforderlich.

Stärken und Schwächen der Immobilie sowie Chancen und Risiken des regionalen Immobilienmarkets sind korrekt und exakt auszumachen und gegenüberzustellen. Selbstverständlich fließt neben dem Fachwissen auch die langjährige Berufserfahrung als Immobilienmakler mit ein. Entscheidend für den erfolgreichen Verkauf einer Immobilie ist der exakt ermittelte und realistisch angesetzte Marktwert der jeweiligen Immobilie – nur so wird der zügige Verkauf einer Immobilie erfolgreich gelingen.

Die Vermarktung Ihrer Immobilie

Die alleinige Aufnahme einer zum Verkauf oder zur Vermietung stehenden Immobilie reicht in der Regel nicht aus um auch tatsächlich eine erfolgreiche Vermittlung zu erzielen.

Die Immobilie muss gezielt vermarktet werden. Die von Hausverwaltung und Immobilien Kiehn & Schweig genutzten Formen der Vermarktung sind:
  • Anzeigen auf bekannten Internetportalen der Immobilienbranche
  • Anzeigen auf unserer Internetseite
  • Aushang in unserem Schaufenster in der Ottweilerstr. 62, 66113 Saarbrücken (Unternehmenssitz)
  • Inserate in bekannten Tageszeitungen im relevanten Markt der Immobilie

Hier finden Sie uns

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